Aufgrund starker Rissbildung im Mauerwerk wird die Immobilie aus dem Baujahr 1978 als nicht bewohnbares Abbruchhaus verkauft.
Der voll erschlossene Bauplatz eignet sich hervorragend zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Er ist bebaubar nach Vorgaben des Bebauungsplanes „Löhrla“ der Gemeinde Pinzberg. Ein großes Baufenster eröffnet alle Möglichkeiten für eine moderne Bauweise.