Das Grundstück liegt wunderbar eben in zweiter Reihe und bietet Ihnen durch seine Größe und Form alle Gestaltungsmöglichkeiten Ihren Wohntraum zu erfüllen.
Es liegt für den Bauplatz kein Bebauungsplan vor. Eine Bebauung ist somit nach §34 BauGB möglich. Vereinfacht ausgedrückt: Es kann grundsätzlich so gebaut werden, wie bereits in der umliegenden Bebauung geschehen. Jedoch darf es sich nur um ein Haus / einen Baukörper handeln. Die Bebauung mit einem Zwei- oder Dreifamilienhaus wäre damit aber umsetzbar.
Das Grundstück wird noch neu vermessen, die in der Flurkarte grün gezeichnete Fläche stellt das „neue“ -zum Kauf angebotene- Grundstück dar. Weitere Flächen sind möglich.